Behandelt wird auf einer Liege, je nach Beschwerdebild im Liegen oder Sitzen.
Vor der Behandlung:
Nach der Behandlung:
am Tag an dem behandelt wurde:
an den Tagen nach der Behandlung:
Kosten
Es wird nach der geltenden GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht.
Die meisten privaten Krankenversicherungen hingegen erstatten die Behandlungskosten.
Ausfallhonorar
Wird ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung abgesagt, wird ein Ausfallhonorar von 60€ erhoben.